Für Vordenkerinnen und Vordenker

Saarländischer AnwaltVerein initiiert Vordenker-Preis

„Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.“ (Hermann Hesse)

Eine Initiative, ein Anfang, eine Premiere!

Auch die erstmalige Verleihung des Vordenker-Preises, initiiert durch den Saarländischen AnwaltVerein, ist ein solcher Anfang. Möge auch ihm jener Zauber inne wohnen, der uns verbindet und unser Miteinander stärkt. Mit dem Vordenker-Preis sollen Personen ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Art und Weise um das Recht in all seinen möglichen Ausprägungen und Facetten, in seiner das gesellschaftliche Zusammenleben ordnenden und strukturierenden Funktion verdient gemacht haben.

Es sollen aber nicht alleine nur Persönlichkeiten oder gar Juristen ausgezeichnet werden, sondern die Ehrung richtet sich ausdrücklich auch an sonstige Institutionen jedweder Art und juristische Personen wie Unternehmen, Verbände oder auch nicht rechtsfähige Vereine. Im Zentrum der Auszeichnung, die alle zwei Jahre verliehen werden soll, steht neben dem Verdienst um das Recht auch der persönliche oder sachliche Bezug zum Saarland und damit zu allen Saarländerinnen und Saarländern.

Nur wenn wir alle, die wir in diesem schönen und lebenswerten Bundesland leben und arbeiten, auch unseren Beitrag zu einem gedeihlichen Miteinander der Menschen und Generationen, aber auch der Institutionen leisten, kann dies auch in der Zukunft Bestand haben. Deshalb wohnt der Initiative, besonders herausragende Leistungen zu würdigen, auch der Versuch einer Fokussierung auf die Bedeutung des Rechts für dieses gemeinschaftliche Miteinander inne.

Vorschlag und Entscheidung

Damit diese Würdigung nicht nur von Juristen, sondern von den Saarländerinnen und Saarländern getragen werden kann, können und sollen Vorschläge zur Nominierung ganz bewusst durch alle Menschen im Saarland erfolgen. Allen Vorschlägen soll eine Begründung dafür beigefügt sein, warum gerade die oder der Vorgeschlagene diese besondere Auszeichnung in besonderer Weise verdient. Der Vorstand des SAV freut sich über jeden Vorschlag, den Sie bitte an unsere Kontaktadresse SAV e.V., Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken oder unter info@saaranwalt.de einreichen können.

Die Entscheidung über die Verleihung trifft ein aus sieben Mitgliedern bestehendes Kuratorium unter Vorsitz des vom Vorstand des SAV entsandten Mitgliedes. Weitere Mitglieder des Kuratoriums sind die Präsidentinnen und Präsidenten der saarländischen Obergerichte sowie jeweils ein Vertreter des Justizministeriums, die Dekanin oder der Dekan der juristischen Fakultät des Saarlandes, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag des Saarlandes, ein Vorstandsmitglied des Instituts für Anwaltsrecht Saarbrücken e.V. sowie ein von der Mitgliederversammlung des SAV gewähltes Mitglied, welches nicht dem Vorstand angehört.

Hubert Beeck | Rechtsanwalt | Geschäftsführer SAV | Homburg